CORELSURE WARTUNG – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. EINFÜHRUNG

Diese Geschäftsbedingungen für CorelSure-Wartung („CorelSure-Bedingungen“) verstehen sich als Ergänzung zu den Geschäftsbedingungen der anwendbaren Vereinbarung, denen sie unterliegen, und werden hiermit als Bestandteil dieser Vereinbarung aufgenommen. Diese CorelSure-Bedingungen regeln die Leistung von Support- und Wartungsleistungen für die Software (wie nachstehend definiert). Soweit in diesen CorelSure-Bedingungen nicht anderes bestimmt, haben die in dieser Vereinbarung verwendeten, jedoch nicht definierten groß geschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in dieser Vereinbarung zugewiesen werden. Der hier verwendete Begriff „Vereinbarung“ bezeichnet die Geschäftsbenutzerlizenzvereinbarung oder die Master-Enterprise-Software-Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen (dem „Kunden“) und der Corel Corporation („Corel“). Wenn der Kunden eine Master-Enterprise-Software-Lizenzvereinbarung mit Corel abgeschlossen hat, hat der Begriff „Kunde“ die Bedeutung, die dem Begriff in dieser Vereinbarung zugewiesen wird.

2. DEFINITIONEN

Die folgenden Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen nachfolgend gegeben wird:

2.1Fehler“ bezeichnet jede in einem wesentlichen Punkt erhebliche Nichtübereinstimmung der Software mit der Dokumentation.

2.2Fehlerkorrektur“ bezeichnet eine Änderung oder Ergänzung der Software, die die Software in grundlegende Übereinstimmung mit der Dokumentation bringt oder ein Verfahren oder eine Routine, die, wenn sie im Regelbetrieb eingehalten wird, die konkrete nachteilige Auswirkung einer solchen Nichtübereinstimmung umgeht.

2.3Lizenz“ bezeichnet eine Abonnementlizenz bzw. eine unbefristete Lizenz.

2.4Normale Arbeitszeit“ bedeutet Montag bis Freitag, zwischen 9.00 und 17.00 Uhr, Eastern Standard Time für Nord- und Südamerika und von 8.30 bis 16.30 Uhr, mitteleuropäische Zeit für Europa und alle anderen Regionen, außer an Feiertagen in den USA, der Europäischen Union bzw. Kanada.

2.5Wartungszeitraum“ bezeichnet die Laufzeit der Wartungsdienstleistungen, die, sofern im Lizenzzertifikat nichts anderes angegeben, (a) zum Zeitpunkt des Kaufs der Abonnementlizenz beginnt und am letzten Tag der Abonnementlizenz endet, wenn der Kunde eine Abonnementlizenz erworben hat, oder (b) die ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Kaufs der Wartungsdienstleistungen beträgt, wenn der Kunde die Wartungsdienstleistungen für Software im Rahmen einer unbefristeten Lizenz erworben hat.

2.6Wartungspreis“ bezeichnet für Wartungsdienstleistungen, die für Software im Rahmen einer unbefristeten Lizenz erworben wurden, den von Corel oder einem von Corel autorisierten Händler veröffentlichten Listenpreis pro unbefristete Lizenz zum Zeitpunkt des Kaufs.

2.7Wartungsdienstleistungen“ bezeichnet die wartungsrelevanten Arbeiten für lizenzierte Software gemäß der Beschreibung in Abschnitt 4 dieser CorelSure-Bedingungen. Wartungsdienstleistungen sind im Kauf von Abonnementlizenzen inbegriffen. Für befristete Software-Lizenzen müssen Wartungsdienstleistungen zum entsprechenden Preis separat erworben werden.

2.8Unterstützte Version“ bezeichnet die aktuellste Version sowie bis zu zwei Vorversionen der einzelnen Softwareprodukte, für die nach Angaben von Corel Wartungsleistungen geboten werden.

2.9Software“ bezeichnet die folgenden Softwareprodukte: CorelDRAW Graphic Suite/ CorelDRAW Standard/CorelCAD/ CorelDRAW Technical Suite, Painter/ PaintShop Pro/ Particle Shop/ AfterShot Pro, Paradox, Foto und Video - Alles in einem, Word Perfect Office Standard/Professional, CorelDRAW.APP, Corel PDF Fusion, VideoStudio, WinDVD, Roxio Creator Palladium/ Roxio Creator/ Roxio Toast, WinZip Standard, WinZip Pro und WinZip Enterprise (inkl. Courier), WinZip Courier, WinZip Self Extractor, WinZip SafeMedia Enterprise.

2.10Upgrade“ bezeichnet eine neue Version, die einer leistungsberechtigten, zuvor vom Kunden lizenzierten Vorversion folgt oder diese ersetzt.

2.11Version“ bezeichnet eine Variante einer Software, die Corel von Zeit zu Zeit als eigenständiges lizenziertes Produkt einführt und vermarktet. Eine solche Variante wird von Corel in seinen allgemein veröffentlichten Programmen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Richtlinien als eigenständige Version bezeichnet und mit einer Dezimalzahl gekennzeichnet, die das Jahr enthält, in dem die Version der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Neue Versionen werden im Allgemeinen durch eine Änderung der Zahl links vom Dezimalpunkt gekennzeichnet.

3. GELTUNG

Diese CorelSure-Bedingungen gelten für alle Wartungsdienstleistungen – unabhängig davon, ob diese nun in einer Abonnementlizenz für Software inbegriffen sind oder separat vom Kunden zur Unterstützung von Software im Rahmen einer unbefristeten Lizenz erworben werden.

4. CORELSURE-WARTUNG UND -SUPPORT

4.1Umfang der Wartung. Während des Wartungszeitraums wird Corel dem Kunden gemäß den Bedingungen der Vereinbarung für alle Softwareprodukte die folgenden Wartungsdienstleistungen erbringen:

(a)Upgrades. Der Kunde (i) erhält Upgrades, sobald diese von Corel allgemein zugänglich gemacht werden; und (ii) darf Kopien dieser Upgrades installieren, um die Kopien früherer Versionen der Software zu ersetzen, jedoch maximal bis zur Anzahl der vom Kunden erworbenen Lizenzen.

(b)Berechtigung zum Downgrade. Kunden können die Software auf eine beliebige unterstützte Version der gleichen Software („herabgestufte Software“) herabstufen („Berechtigung zum Downgrade“). Wenn die Wartungsdienstleistungen aus irgendeinem Grund eingestellt werden und der Kunde über unbefristete Lizenzen verfügt und seine Berechtigung zum Downgrade ausgeübt hat, muss der Kunde: (i) wieder die zum Zeitpunkt der Einstellung der Wartungsdienstleistungen aktuelle Version nutzen und (ii) die Nutzung aller verfügbaren herabgestuften Versionen, die sich in seinem Besitz befinden, einstellen und diese Versionen vernichten. Wenn der Kunde nach einer Einstellung der Wartungsdienstleistungen zu irgendeinem Zeitpunkt wieder Wartungsdienstleistungen benötigt: (i) muss der Kunden (sofern verfügbar) eine neue Abonnementlizenz für die dann aktuelle Version der Software erwerben oder (ii) (sofern verfügbar) neue Wartungsdienstleistungen bezüglich seiner unbefristeten Lizenz erwerben und das Upgrade auf eine unterstützte Version der Software durchführen. Wenn im Rahmen der Softwarelizenz des Kunden nicht die aktuellste Version der Software genutzt wird, könnte das dazu führen, dass die Software nicht mit anderen Anwendungen bzw. mit Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern interagieren kann, mit denen die Software interoperabel sein sollte.

(c)Orientierung zur Produkteinführung. Die Kunden haben während des Wartungszeitraums Zugang zu Einführungs- und Produktorientierungswebinaren. Die Kunden werden eingeladen, an Live-Sitzungen der Webinare teilzunehmen und erhalten auch Zugriff auf zuvor aufgezeichnete Sitzungen.

(d)Mehrsprachige Nutzung. Die Kunden dürfen zur Unterstützung eines einzelnen Nutzers an jeweils einem Computer eine oder alle entsprechend unterstützten Sprachversionen der Software nutzen, die der Kunde lizenziert hat.

(e)Nutzung auf mehreren Plattformen. Der Kunde darf gleichwertige Versionen der Software auf geeigneten Windows- oder macOS-Betriebssystemen (Unix- und Linux-Plattformen ausgenommen) nutzen.

(f)Zentralisierte Kontrolle und Überwachung. Der Kunde darf ein Serverabbild einer Kopie der Software erstellen und einen einzelnen Lizenzschlüssel verwenden, um diese Kopie entweder mit einer „Push“- oder eine „Pull“-Methode auf den Arbeitsplätzen der Benutzer zu installieren. Außerdem darf der Kunde bei entsprechender Unterstützung für administrative und für Benutzerberechtigungen der Software spezifische Installationseinstellungen anpassen und durchsetzen. Bei Verwendung der „Push“-Methode wird die Lizenzeinhaltung durch die Möglichkeit der automatisierten Erstellung von Nutzungsberichten vereinfacht.

4.2Umfang der Unterstützung. Während des Wartungszeitraums wird Corel gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zur Unterstützung der Software während der normalen Arbeitszeit die folgenden Wartungsdienstleistungen erbringen:

(a)Corel wird ausschließlich über die Domänen www.corel.com/de/support/ und www.winzip.com/en/support/ per E-Mail technische Supportleistungen erbringen, um Fragen zu beantworten und Unterstützung bei der Nutzung der Software zu leisten. Corel wird dabei wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Erhalt solcher E-Mails zu antworten

(b)Corel ist dafür verantwortlich, die nach den Umständen zumutbare Sorgfalt anzuwenden, um nachprüfbare und reproduzierbare Fehler zu korrigieren, die Corel dem standardmäßigen Meldeverfahren entsprechend gemeldet werden. Die Fehler werden folgendermaßen nach Schweregrad klassifiziert:

  • (i)Priorität 1: ein Fehler, der bei normaler Nutzung einen Systemabsturz auslöst. Corel wird innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Bestätigung, dass ein Fehler vorliegt, Arbeiten zur Entwicklung einer Fehlerkorrektur in die Wege leiten.
  • (i)Priorität 2: ein Fehler, der bei normaler Nutzung einen Absturz der Software auslöst. Corel wird innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Bestätigung, dass ein Fehler vorliegt, Arbeiten zur Entwicklung einer Fehlerkorrektur in die Wege leiten.
  • (iii)Priorität 3: sonstige Fehler. Corel wird im Rahmen des normalen allgemeinen Wartungszyklus der Software Arbeiten zur Entwicklung einer Fehlerkorrektur in die Wege leiten.

(c)Nach Abschluss einer Fehlerkorrektur wird Corel die Fehlerkorrektur als „vorübergehende Korrektur“ bereitstellen, die genügend Programmierungs- und Betriebsanweisungen enthält, um die Fehlerkorrektur zu implementieren. Corel wird die Fehlerkorrektur in alle nachfolgenden Upgrades der Software einarbeiten. Corel ist nur für die Korrektur von Fehlern in unterstützten Versionen der Software verantwortlich.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSCHLÜSSE

Die folgenden Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen nachfolgend gegeben wird:

5.1Corel ist nur verpflichtet, Wartungsdienstleistungen für unterstützte Versionen der Software zu erbringen.

5.2Corel leistet keine Gewähr, dass für eine Software Upgrades erstellt werden, bzw. hinsichtlich des Zeitpunkts, wann etwaige erstellte Upgrades kommerziell erhältlich sein werden. Bestimmte Upgrades können es erforderlich machen, dass der Kunde Lizenzbedingungen zustimmen muss, die bestimmte Bestimmungen dieser CorelSure-Bedingungen ergänzen oder ersetzen. Wenn der Kunde den Bedingungen eines Upgrades nicht zustimmt, muss der Kunde Corel innerhalb von zehn (10) Tagen darüber in Kenntnis setzen. In einem solchen Fall werden die Rechte des Nutzers zur Nutzung des Upgrades gekündigt.

5.3Kosten für ausgeschlossene Punkte. Wenn ein offensichtlicher Fehler oder ein Problem mit der Software, das Corel vom Kunden gemeldet wird, mit Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Benutzer, mit der Integration der Software in eine Hardware oder Plattform des Kunden oder eines Dritten, mit der Nutzung durch unqualifiziertes Personal, mit einem Benutzerfehler, mit einer Änderung der Software durch den Kunden oder einen Dritten, die Nutzung einer veralteten Version der Software oder mit einer Nichteinhaltung der Bedingungen der Vereinbarung („ausgeschlossene Punkte“) in Verbindung steht oder dadurch entsteht, wird (a) Corel den Kunden in Kenntnis setzen, dass die angeforderte Unterstützung sich auf ausgeschlossene Punkte bezieht, und den Kunden über die aktuell gültigen Stundensätze informieren, und (b) unter der Voraussetzung, dass der Kunde durch die Unterzeichnung einer Leistungsbeschreibung, in der die angeforderte Unterstützung ausgeführt ist, ausdrücklich bestätigt, dass er möchte, dass Corel die angeforderte Unterstützung zu den aktuellen Stundensätzen von Corel leistet, werden der Zeit- und Kostenaufwand im Zusammenhang mit der Unterstützungsleistung dem Kunden von Corel zu den aktuell gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt und vom Kunden innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen.

5.4Haftungsausschluss. SOFERN IN DER VEREINBARUNG UND IN VORLIEGENDEN CORELSURE-BEDINGUNGEN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS FESTGELEGT, LEHNT COREL ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZU ERBRINGENDEN WARTUNGSLEISTUNGEN, INSBESONDERE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, DAUERHAFTIGKEIT UND TAUGLICHKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE AUSDRÜCKLICH AB. ALLE DERARTIGEN DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ERBRACHT.

6. EIGENTUMSRECHTE

6.1Nutzung von Updates, Upgrades und Fehlerkorrekturen. In dem Maße, in dem Corel dem Kunden Fehlerkorrekturen, Updates oder Upgrades oder andere Programme, einschließlich neuer Programme oder Komponenten oder von Corel vorbereiteter Kompilationen oder Weiterentwicklungen zur Lösung ausgeschlossener Punkte (zusammen als „Corel-Programme“ bezeichnet) bereitstellt, darf der Kunden solche Corel-Programme zusammen mit der Software nutzen unter der Voraussetzung, dass die Nutzung den Rechten und Beschränkungen der im Rahmen der Vereinbarung lizenzierten Software entspricht.

6.2Beschränkungen. Der Kunde wird die Corel-Programme oder Kopien, Adaptionen, Transkriptionen oder Kombinationen davon nur gemäß den ausdrücklich genehmigten Bedingungen der Vereinbarung nutzen, kopieren oder ändern. Die Rechte des Kunden gemäß den Abschnitten 6.1 und 6.2 dieser CorelSure-Bedingungen bleiben so lange in Kraft, wie der Kunde autorisiert ist, die Software im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen. Wird die Vereinbarung beendet, wird der Kunde die Corel-Programme zurückgeben oder vernichten (vorbehaltlich des Ablaufs aller Abonnementlizenzen und des Fehlens einer unbefristeten Lizenz). Ansonsten unterliegt der Kunde den in dieser Vereinbarung festgelegten Kündigungsbestimmungen.

6.3Rechte an geistigem Eigentum. Die Corel-Programme, einschließlich aller jeweiligen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte („IPR“), sind und bleiben alleiniges Eigentum von Corel unabhängig davon, ob der Kunde, die Benutzer, seine Mitarbeiter oder Auftragnehmer an der Konzeption der geleisteten Arbeit beteiligt waren, an der Entwicklung mitgearbeitet oder Corel für die Nutzung des Produkts der Arbeit bezahlt haben. Der Kunde wird von Zeit zu Zeit weitere Maßnahmen ergreifen und weitere Instrumente wie Dokumente der Abtretung oder Bestätigung ausfertigen und bereitstellen, die Corel in angemessener Weise anfordert, um seine ausschließlichen Eigentumsrechte an solchen Arbeiten und der damit verbundenen IPR festzulegen und sicherzustellen.

7. AUSLEGUNG UND BEENDIGUNG

7.1Die Parteien bestätigen, dass diese CorelSure-Bedingungen ausschließlich als Dienstleistungsvereinbarung auszulegen sind. Keine Bestimmungen dieser CorelSure-Bedingungen werden als Verkauf von Waren ausgelegt.

7.2Corel kann die Wartungsdienstleistungen mit oder ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden jederzeit kündigen oder aussetzen, falls der Kunde diese CorelSure-Bedingungen verletzt, insbesondere bei einer Verletzung der Pflicht des Kunden, alle anfallenden Kosten zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu zahlen. Bei einer Kündigung endet die Verpflichtung von Corel, dem Kunden Wartungsdienstleistungen zu erbringen, unverzüglich.

7.3Diese CorelSure-Bedingungen wurden am 8. März 2022 aktualisiert. Die frühere Fassung dieser CorelSure-Bedingungen finden Sie unter www.corel.com/en/corelsure-maintenance-terms-and-conditions/2018/.